Baumkontrolle
In der Schweiz besteht eine Sorgfaltspflicht, die beinhaltet, dass man alle notwendigen Vorkehrungen trifft, um Gefahren für Dritte abzuwenden. Da Bäume Lebewesen sind, und nicht alle Schäden visuell erkennbar sind, gibt es keine absolute Sicherheit. Bei nicht erkennbaren Schäden oder bei höherer Gewalt (z.B. bei Windgeschwindigkeiten über 75 km/h) muss der Baumeigentümer nicht für allfällige Schäden aufkommen.
Eine Bewirtschaftungspflicht für Bäume gibt es nicht, da der Baum als Erzeugnis der Natur gilt. Ein Baum alleine ist auch kein Werk im Sinne von Art. 58 OR, kann aber ein Bestandteil eines Werkes sein. Denkbar ist eine Verschuldungshaftung nach Art. 41 OR oder eine Grundeigentümerhaftung nach Art. 679 ZGB. Bei diesen Haftungsnormen wird grundsätzlich der Baumeigentümer (meistens der Grundeigentümer) in Pflicht genommen. Bäume an Grillstellen, Spielplätzen oder Vitaparcours im Wald unterliegen aufgrund der Werkeigentümerhaftung (Art. 58 OR) auch der Verkehrssicherungspflicht. Im restlichem Wald gilt generell das Waldgesetz.


Baumkontrolle
Bei einer visuellen Baumkontrolle wird der Baum visuell und mithilfe von einem Schonhammer und einem Handzapi zerstörungsfrei untersucht. Dabei ist es wichtig, alle Schadsymptome und Defekte, die zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit führen, zu erkennen und rechtzeitig entsprechende Massnahmen festzulegen. Dabei soll die Baumstatik, das Baumumfeld und die Vitalität des entsprechenden Baumes nie ausser Acht gelassen werden. Somit kann Entschieden werden, ob die Massnahmen am Baum langfristig nachhaltig sind.
Die Ergebnisse werden in einem schriftlichem Dokument festgehalten, das auch dem Kunde ausgehändigt wird. Bei mehreren Bäumen kann es sinnvoll sein ein digitales Baumkataster anzulegen, um alle Ergebnisse übersichtlich zu verwalten und einen guten Überblick über die Arbeiten zu haben.
Die Vitalität beschreibt den Gesundheitszustand eines Baumes. Bäume mit einer geringen Vitalität können vielfach die Verkehrssicherungspflicht problemlos erfüllen, jedoch können auch Bäume mit einer guten Vitalität nicht mehr Verkehrssicher sein. Es muss nicht immer einen Zusammenhang zwischen der Verkehrssicherheit und der Vitalität eines Baumes bestehen.
Die Baumkontrollintervalle variieren je nach Alter, Schad- und Defektsymptomen und der Sicherheitserwartung des Verkehrs zwischen drei Jahren und halbjährlich. Die Baumkontrolle kann zu jeder Jahreszeit durchgeführt werden. Da nicht alle Schad- und Defektsymptome zu jeder Jahreszeit gleich gut sichtbar sind (z.B. Pilzfruchtkörper), empfiehlt es sich, einen Baum nicht immer zur selben Jahreszeit zu kontrollieren.



Baumkataster
Für Eigentümer von mehreren Bäumen oder ganzen Baumbeständen ist ein digitales und GIS-basiertes Baumkataster sinnvoll. Die nächsten regelmässigen Baumkontrollen und die anfallenden Pflegemassnahmen sind langfristig, effizient und übersichtlich dargestellt.
Baumschutz auf Baustellen
Im Baumkronentraufbereich eines Baumes dürfen keine Bauarbeiten durchgeführt werden (SIA Norm 318), da der Baum möglicherweise durch Grabarbeiten und Materiallagerungen in diesem Bereich geschädigt werden kann. Dies kann zu Folgeschäden führen. Die geschädigten Bäume zeigen mögliche Schadsymptome erst später, da sie noch Nährstoffreserven gespeichert haben.
Um eine aufwendige Bodensanierung oder Baumrettung zu vermeiden, wird der Baum auf der Baustelle begleitet. Es ist sehr wichtig, dass wir bereits in die Planung einbezogen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Baum nicht nachhaltig geschädigt wird.
Insbesondere wird darauf geachtet, dass bei Grab- oder Lagerarbeiten im Wurzelbereich keine großen Wunden entstehen (holzzersetzende Pilze können sich ansiedeln und die Standsicherheit des Baumes gefährden) und dass bei Grabungen unter dem Grundwasserspiegel der Baum ausreichend mit Wasser versorgt wird.



Quellen:
VSSG Merkblatt Baumkontrolle
SIA Norm 318